Dipl.-Ing. Bauingenieur Carsten Iwan & Dr.-Ing. Bauingenieur Michael Koch
Öffentlich vereidigte Sachverständige für das Estrichleger- und Fliesenlegerhandwerk

Unsere Leistungen

  • Beurteilung der Rutschsicherheit
    von Fußböden
  • BGI/GUV-I 8687 (01-2011) Bewertung der
    Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
  • DIN EN 16165:2021-12 - Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren;
    Deutsche Fassung EN 16165:2021
  • DIN EN 13893 - Messung des Gleitreibungskoeffizienten von trockenen Belagsoberflächen
  • Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung
    von Bodenbelägen vor Ort
Sachverständige Messung von Rutschsicherheit Leipzig
  • Bestimmung der rutschhemmenden
    Eigenschaft naßbelasteter Barfußbereiche
  • Prüfung von Fußböden in Arbeitsräumen
    und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
  • Prüfung von Bodenbeläge aus Naturwerkstein
    mit rutschhemmenden Eigenschaften

Herzlich Willkommen auf unseren Informationsseiten für die
Messung und Bewertung der Rutschhemmung und Gleitreibung von Fußböden

Bei der Herstellung von Bodenbelägen werden sogenannte „R-Klassen“ ausgewählt, um eine gewünschte Rutschhemmung zu erreichen. Diese R-Klassen werden vor dem Verlegen im Labor zertifiziert. Dazu wird der mit Maschinenöl behandelte Belag mit Arbeitsschuhen begangen und die Rutschsicherheit gemessen. In der Praxis hingegen werden Bodenbeläge mit normalen Straßenschuhen begangen, die Gummi oder Ledersohlen besitzen. Umso wichtiger ist es, Bodenbeläge vor ihrer Nutzung auf ihre konkrete Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.

Ferner kann die rutschhemmende Eigenschaft des Belages während der Nutzung und durch falsche Pflege verloren gehen. Daher sollte der Belag in geeigneten Abständen oder bei Bedarf geprüft werden.

Unfälle durch Ausrutschen auf glatten Fußböden ist eine der häufigsten Unfallursachen. Um Unfälle zu verhindern, können Bodenbeläge durch uns auf ihre Rutschsicherheit prüfen lassen. Ist es zu einem Rutschunfall gekommen, können wir mit einer Gleitreibungs-Messung prüfen, ob der Belag ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.

Wir empfehlen Ihnen die Gleitreibungs-Messung, wenn der Fußbodenbelag
1. unmittelbar verlegt worden ist,
2. nach erfolgter Einpflege des Fußbodens,
3. alle 3 Jahre während der Nutzung des Fußbodenbelages und
4. nach Sturzunfällen durch Ausrutschen.
Wir stellen uns vor:
Sachverständiger Leipzig, Messung Rutschsicherheit, Rutschgefahr Fußböden

Dipl.-Ing. Bauingenieur Carsten Iwan

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
  • des Estrich-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk der HWK zu Leipzig
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen

weitere Qualifikationen & Mitgliedschaften

Sachverständiger Dresden, Messung Rutschsicherheit, Rutschgefahr Fliesen

Dr.-Ing. Bauingenieur Michael Koch

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
  • des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks der HWK Dresden
  • des Estrichlegerhandwerks der HWK Dresden

weitere Qualifikationen & Mitgliedschaften